Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die betreffende Therapieform im Rahmen der Psychotherapierichtlinien als Leistung der GKV anerkannt ist.

Folgende Therapieformen sind in diesem Sinne anerkannt:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Sinne einer Krisenintervention
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kurzzeittheraie (KZT)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeittherapie (LZT)
  • Analytische Psychotherapie / Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie
  • Analytische Gruppentherapie
    Die analytische Selbsterfahrungsgruppe in der Form, in der ich sie in meiner Praxis anbiete, unterscheidet sich in Teilen von der tiefenpsychologisch fundierten Gruppentherapie und der Analytischen Gruppentherapie und wird von mir deshalb nicht als Kassenleistung abgerechnet.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Verhaltenstherapie in unterschiedlicher Form

 

Nachstehende Therapieformen sind nicht Teil der Psychotherapierichtlinien:

  • Analytische Familientherapie
    Diese Psychotherapieform gehört (leider) nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), obwohl gerade die Arbeit mit mehreren oder allen Angehörigen einer Familie wichtige Aufschlüsse über die Kommunikationsstörungen geben und neue Erfahrungen innerhalb dieser kleinen Gruppe Familie ermöglichen kann.
  • Analytische Paartherapie
    Diese Psychotherapieform gehört nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); für die analytische Paartherapie gilt dasselbe wie für die Familientherapie: Auch die Arbeit mit einem Paar kann wichtige Aufschlüsse über die Kommunikationsstrukturen geben und dadurch auch Ansatzpunkte für Veränderungen innerhalb der Paarbeziehung.