Gutachten und Gutachterliche Stellungnahmen

  • Gutachten für die Landesärztekammer Hessen in Verfahren der Berufsgerichtsbarkeit
  • Gutachten im Rahmen der Tätigkeit für den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)
  • Gutachten in Gerichtsverfahren (Asylverfahren; Strafverfahren; etc.)


(Anmerkung: Für Patienten, die in einer analytischen oder einer tiefenpsychologisch-fundierten Einzelpsychotherapie bei mir waren oder sind oder die Teilnehmer einer meiner analytischen Selbsterfahrungsgruppen waren oder sind, erstelle ich keine Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen.
Der Grund dafür ist die psychoanalytische Abstinenz: Eine Offenheit in der therapeutischen Beziehung und damit verbunden die Freiheit, entsprechend der analytischen Grundregel alles auszusprechen, ohne zu zensieren, ist für den Patienten nur dann möglich, wenn er nicht befürchten muss (oder auch darauf hoffen kann), mit dem, was er sagt, ein mögliches späteres Gutachten zu beeinflussen (s. a. Stichwort: Abstinenz).

Ausgenommen von dieser Regel sind:

- Bescheinigungen über die Tatsache der Behandlung bzw. Teilnahme an
  einer Selbsterfahrungsgruppe;

- Berichte zum Antrag des Patienten auf Kostenübernahme im Rahmen
  der Bestimmungen der Psychotherapierichtlinien der Gesetzlichen
  Krankenkassen (GKV) bzw. bei Patienten, die einen Antrag auf
  Kostenübernahme bei einer Privaten Krankenversicherung stellen.