Terminvereinbarung

Die Vereinbarung eines Termins fĂĽr ein Erstgespräch erfolgt in der Regel telefonisch und ist nur mit mir persönlich möglich. Die Vereinbarung im Auftrag und fĂĽr einen Dritten kommt nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in Frage. Der persönliche Kontakt und die Klärung einiger Fragen im telefonischen Gespräch ist wichtig.

Die Verabredung eines Termins ist verbindlich. Bei der Vereinbarung wird gleichzeitig ein Zeitpunkt / eine Frist verabredet, bis zu dem / innerhalb der dieser Termin ohne weitere Verpflichtung abgesagt werden kann.

Wird der verbindlich vereinbarte Termin nicht innerhalb dieser Frist abgesagt und nicht wahrgenommen, ist in der Regel ein sog. Reservierungshonorar/Bereitstellungshonorar zu bezahlen. Diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Grund der Absage / Nichtwahrnehmung des Termins. Der Grund fĂĽr diese Regelung ist folgender: FĂĽr jedes Gespräch reserviere ich eine ganze Sitzung von ĂĽblicherweise 50 Minuten Dauer; es gibt fĂĽr den Patienten also keine Wartezeiten am vereinbarten Termin; eine solche Reservierung ist fĂĽr mich nur möglich, wenn der Patient seinerseits das Risiko fĂĽr den Fall der kurzfristgen Absage bzw. der Nichtwahrnehmung des Termins trägt.