Vereinbarungen über Supervision
Die Vereinbarungen über eine konkrete Supervisionsarbeit müssen einen klaren, sicheren Rahmen schaffen; sie betreffen v. a. folgende Bereiche:
- Teilnehmerkreis(e)
- obligatorische oder freiwillige Teilnahme
- Termine (Häufigkeit und Dauer) und Ort der Sitzungen
- Dauer des Kontraktes (Kündigungsmöglichkeiten etc.).
- Schweigepflicht und innerinstitutioneller Austausch
- Allparteilichkeit des Supervisors
- Honorarvereinbarung