Schweigepflicht des Psychotherapeuten

Schweigepflicht des Behandlers

Schweigepflicht und Abstinenz sind wichtige Bedingungen besonders für die psychotherapeutische Arbeit.

Die Schweigepflicht gilt vergleichbar auch für den Bereich der Supervision und der Organisationsberatung.

Die Beachtung von Schweigepflicht und Abstinenz sind Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung.

Schweigepflicht des Arztes

Schweigepflicht bei Veröffentlichung und Verwendung von Informationen für Forschung und Lehre

Diesbezüglich fühle ich mich an folgende Vorschriften gebunden

Vorkehrungen zur Wahrung der Schweigepflicht

Zur Wahrung meiner Schweigepflicht gehört auch, dass ich dafür sorge,




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