Schweigepflicht Dritter

Schweigepflicht Dritter

Ggfs. unterliegen Dritte (Angestellte) in gleicher Weise der dargestellten Schweigepflicht.

Schweigepflicht für die Teilnehmer an einer analytischen Gruppentherapie / psychoanalytischen Selbsterfahrungsgruppe

Für die Teilnehmer an einer analytischen Gruppe gilt (Auszug aus den Vereinbarungen für die Teilnahme an einer analytischen Selbsterfahrungsgruppe):

 

„Bezüglich aller Vorgänge und Gesprächsinhalte, die die Teilnehmer während der Gruppensitzungen erfahren und über die gesprochen wird, besteht für jeden Teilnehmer gegenüber Dritten Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass außerhalb der Gruppe keine Informationen gegeben werden dürfen, die Rückschlüsse möglich machen entweder auf jetzige oder frühere Gruppenteilnehmer, oder auf Personen, von denen direkt oder indirekt gesprochen wurde oder wird. Diese Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Teilnahme an der Gruppe. Die strikte Beachtung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauliche Arbeit.“

 

Diese Bestimmungen sind Teil einer schriftlichen Vereinbarung, die jeder, der an einer solchen Gruppe teilnehmen möchte, unterschreiben muss.




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