Rechtliche Bestimmungen (Einsicht in Unterlagen)

Rechtliche Bestimmungen zur Einsicht in Unterlagen

Persönliche Anmerkung

Besonders im Rahmen einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung ist der Wunsch nach Einsichtnahme in Unterlagen zu analysieren. Eine solche Einsichtnahme stellt meistens ein „Agieren“ (= Handeln aus einem unbewussten Motiv heraus, welches durch die psychotherapeutische Arbeit besonders stark und drängend werden kann) dar.

Wird während der Behandlung eine solche Einsichtnahme im Rahmen der beschriebenen rechtlichen Möglichkeiten verlangt, ist dies in der Regel ein Zeichen für ein wenig tragfähiges Arbeitsbündnis und für ein gestörtes Vertrauensverhältnis des Patienten zu seinem Behandler. Wenn das nicht im Rahmen der Arbeit geklärt werden kann, stellt das in der Regel das Erreichen des Ziels der Behandlung und damit die Fortsetzung der Behandlung selbst in Frage.  




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