Klärung von Begriffen

Klärung von Begriffen

Für die folgenden, auf meiner Homepage verwendeten Begriffe, scheint eine Klärung / Definition sinnvoll:

Arzt“ ist jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium seine Zulassung (Approbation) als Arzt (die Approbation ist eine staatliche Anerkennung) erhalten hat; damit darf er als Arzt tätig werden. (Die Bezeichnung „Arzt“ ist ein geschützter Begriff.)

Facharzt für ...“ ist jemand, der als Arzt eine mehrjährige (meist zwischen 5 und 7 Jahren) Spezialisierung in einem Fachgebiet gemacht und mit einer Prüfung abgeschlossen hat (die Facharztbezeichnung wird auch Gebietsbezeichnung genannt); Beispiele: „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“, „Facharzt für Innere Medizin“, „Facharzt für Allgemeinmedizin“; „Facharzt für Chirurgie“. (Die Bezeichnung „Facharzt ....“ ist ein geschützter Begriff.)

Zusatzbezeichnungen sind Hinweise darauf, dass sich ein Arzt - zumeist in mehrjähriger Zusatzausbildung - in einem bestimmten Bereich der Medizin, der meist nicht nur einem einzelnen Fachgebiet zugeordnet ist, spezielle Kenntnisse erworben hat; Beispiele: „Psychotherapie“; „Psychoanalyse“, „Kardiologie“; etc. (Die Zusatzbezeichnungen sind im Zusammenhang mit dem Begriff „Arzt“ oder „Facharzt“ geschützte Begriffe.)

„Psychiater“ ist ein „Facharzt für Psychiatrie“, oft, aber nicht immer, auch ausgebildet in Psychotherapie. Sehr viele Psychiater behandeln Patienten mit seelischen und Geisteskrankheiten ausschließlich oder überwiegend medikamentös. (Die Bezeichnung „Facharzt für Psychiatrie“ oder „Psychiater“ sind geschützte Begriffe.)

„Neurologe“ ist ein „Facharzt für Neurologie“ (Nervenheilkunde); dieses Fachgebiet umschließt die körperlichen Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems. (Die Bezeichnungen „Facharzt für Neurologie“ oder „Neurologe“ sind geschützte Begriffe.)

„Nervenarzt“ ist ein „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“, oft, aber nicht immer, auch ausgebildet in Psychotherapie. (Die Bezeichnungen „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“ oder „Nervenarzt“ sind geschützte Begriffe.)

Psychologe: Umgangssprachlich werden so Menschen bezeichnet, die im Bereich der Psychologie, insbesondere im Bereich der Psychotherapie tätig sind. (Offiziell ist nicht nur die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“, sondern auch die Bezeichnung „Psychologe" ein geschützter Begriff und darf nur von Personen mit entsprechender Hochschulausbildung in Psychologie geführt werden.)

Die Bezeichnung "Psychotherapie" ist insofern kein geschützter Begriff, als nicht festgelegt werden kann, was jemand darunter versteht; als offizielle Zusatzbezeichnung zu einer Facharztangabe darf sie allerdings nur bei entsprechender Qualifikation mit Erlaubnis der zuständigen Ärztekammer geführt werden. 

Bezl. der Bezeichnung "Psychotherapeut" und "Psychotherapeutin" sagt das Psychotherapeutengesetz (PsychThG, §1, Abs. 1): "Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden."  

Wichtig: Es gibt Gruppen von Diplom-Psychologen, die den Begriff „Psychotherapeut“ und „Psychotherapie“ für ihre Berufsgruppe reservieren und damit monopolisieren möchten. Sie erheben so den Anspruch, nur Diplom-Psychologen könnten (richtig) psychotherapeutisch tätig sein und versuchen damit andere Berufsgruppen, vor allem Ärzte, aus dem Bereich der Psychotherapie auszuschließen. In der Bezeichnung "Bundes-Psychotherapeuten-Kammer" oder auch in der Kurzbezeichnung der Hessischen Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - als Landespsychotherapeutenkammer oder sogar nur: Psychotherapeutenkammer, kommt diese Unklarheit zum Ausdruck.)

Psychoanalytiker / Analytiker ist ein Arzt oder Diplom-Psychologe (sehr selten auch ein Angehöriger anderer Berufsgruppen), der eine Zusatzausbildung zum Psychoanalytiker gemacht hat. Diese Ausbildung ist vermutlich die gründlichste und zugleich aufwändigste Qualifikation im gesamten Bereich der Psychotherapie. In ihrem Zentrum steht die eigene Analyse (Selbsterfahrung) des Psychoanalytikers, da in der psychoanalytischen Arbeit die Persönlichkeit des Analytikers wesentliches „Instrument“ ist, welches er möglichst gut kennen muss.

Psychologe:Diplom-Psychologe“ ist jemand, der nach abgeschlossenem Studium der Psychologie eine Diplom-Püfung abgelegt hat. Anders als der „Arzt“ hat der „Diplom-Psychologe“ noch keine therapeutische Qualifikation. (Die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“ ist ein geschützter Begriff.) Neuerdings werden keine Diplompsychologen mehr ausgebildet, sodern das Studium der Psychologie führt zum "Master"-Abschluß.

Psychologischer Psychotherapeut“ ist ein Diplom-Psychologe, der aufgrund einer psychotherapeutischen Zusatzqualifikation die Approbation (als staatliche Anerkennung) erhalten hat und somit berufsrechtlich anerkannt ist. (Die Bezeichnung „Psychologische Psychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff.)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist ein Diplom-Psychologe oder ein Angehöriger eines anderen Berufes (Dipl.- Pädagoge, Lehrer etc.) der aufgrund einer psychotherapeutischen Zusatzqualifikation im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die Approbation (als staatliche Anerkennung) erhalten hat und somit berufsrechtlich anerkannt ist. (Die Bezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff.)

Vertragspsychotherapeuten werden diejenigen Ärzte (Ärztliche Psychotherapeuten), Diplom-Psychologen (Psychologische Psychotherapeuten) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten genannt, die im Rahmen der Vereinbarungen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in der psychotherapeutischen Versorgung in eigener Praxis niedergelassen tätig sind. (Die Bezeichnung Vertragspsychotherapeut ist kein geschützter Begriff.)

Im Psychotherapeutengesetz sind die Grundlagen der Ausbildung und Berufstätigkeit für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichentherapeuten geregelt.       (http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92808.html)

Psychotherapie-Richtlinien
„Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 1998 die nachstehenden Richtlinien über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) beschlossen.
Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 6 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychotherapie der Versicherten und ihrer Angehörigen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Zur sinnvollen Verwendung der Mittel sind die folgenden Richtlinien zu beachten. Sie dienen als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.“ (in: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 51-52 (21.12.1998), Seite A-3309)

Schweigepflicht
Die Schweigepflicht dient dem persönlichen Schutz der Patienten und evtl. beteiligter Dritter und betrifft alle Informationen, die der Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit über den Patienten oder andere Personen und Vorgänge erhält. Die Weitergabe dieser Informationen ist nicht gestattet bzw. nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten (sog. Entbindung von der Schweigepflicht).

Eine vergleichbare Schweigepflicht gilt für die Arbeit im Rahmen der Ausbildung / Supervision und im Bereich der Organisationsberatung. Die Schweigepflicht gilt auch für ärztliches Hilfspersonal, für andere Beteiligte (z.B. Teilnehmer einer Selbsterfahrungsgruppe) und natürlich für Fachkollegen, die im Rahmen einer fachlichen Beratung Informationen erhalten.

Symptom
Ein Symptom ist in psychoanalytischer Sicht nicht in erster Linie etwas, das zum Verschwinden gebracht muss, weil es den Patienten stört, sondern äußeres Anzeichen eines inneren Konfliktes.
Die Entstehung eines Symptomes - ein unbewusster Vorgang -  zurückzuverfolgen führt zu dem zugrunde liegenden Konflikt, ermöglicht ein Verstehen des Konfliktes und neuer Möglichkeiten guter Konfliktlösungen. Ziel der psychoanalytischen Arbeit ist es, das Symptom überflüssig zu machen.
Das bedeutet aber auch: In psychoanalytischer Sicht ist jedes Symptom sinnvoll im Sinne von bedeutungsvoll - auch wenn es mit großen Einschränkungen und Belastungen einhergehen kann.
Jedes Symptom hat also regressive, rückwärtsgerichtete und einschränkende Anteile und progressive, auf eine Entwicklung hinweisende Anteile. Vor allem Letztere gilt es zu nutzen. Dasselbe gilt auch für die somatische Medizin, in der es allerdings noch sehr verbreitet ist, Symptome zu bekämpfen - anstatt sie zu verstehen. 
Dieses Verständnis von Symptomen verlangt vom Patienten (=dem unter Symptomen leidenden Menschen) Geduld sowie die Fähigkeit und Einsicht, sich nicht mit einer Symptombeseitigung zufrieden zu geben, sondern an die Ursachen der Konflikte zu gehen. Werden Symptome nur "beseitigt"  (z.B. oberflächliche Verhaltensänderungen, Medikamente etc.)  und der Konflikt bleibt bestehen, führt das zu einem Symptomwandel: Der weiterhin ungelöste Konflikt sucht sich (unbewusst) eine neue Ausdrucksform. In diesem Zusammenhang ist die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Symptom (aus dem Griechischen) interessant: Sym-ptom = Zufall im Sinne von Zusammenfall, vorübergehende Eigenschaft (es fällt also der innere Konflikt mit dem äußeren Anzeichen zusammen).  

 




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