Über die Kosten der Behandlung sollte es klare und eindeutige Vereinbarungen geben, wobei grundsätzlich der Patient/Klient für die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen verantwortlich ist.
Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, lege ich bei ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen die Gebührenordnung für Ärzte zu Grunde.